Wettanbieter ohne OASIS-Anbindung: Was erlaubte und nicht erlaubte Anbieter in Deutschland trennt

Updated October 2026
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Wer in Deutschland nach „Wettanbietern ohne OASIS“ sucht, landet bei einem Widerspruch, bevor er einen Tipp erhält. OASIS, das Spielersperrsystem des Regierungspräsidiums Darmstadt, ist für jeden Anbieter mit deutscher Erlaubnis verpflichtend, und es wird nicht nur einmal geprüft, sondern bei jeder Anmeldung und jedem Login. Eine Seite, die OASIS nicht abfragt, hat in aller Regel keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und gehört damit nicht in dieselbe Kategorie wie die Marken auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Der vorliegende Überblick trennt diese beiden Welten sauber, beschreibt die zugelassenen Anbieter mit Sitz, Erlaubnisdatum und Sportwetten-Status und benennt die Folgen, die eine fehlende OASIS-Anbindung für Spielende in Deutschland hat.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Stift auf einer hölzernen Theke, weiches Licht fällt von der Seite ein.
Die bundesweite OASIS-Sperrdatei umfasste nach der Bilanz 2025 des Regierungspräsidiums Darmstadt etwa 367.000 aktive Spielersperren.

Datenstand: October 17, 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026.

Die zehn Anbieter im direkten Vergleich: Wer ist an OASIS angeschlossen, wer nicht?

Eine Whitelist ist kein Ranking, und eine fehlende Anbindung an OASIS ist kein sportlicher Vorteil. Trotzdem hilft ein Vergleich der Anbieter, weil er zwei sehr unterschiedliche Gruppen nebeneinanderstellt: sechs Marken mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis, deren Domains ausschließlich .de lauten und die das hessische Sperrsystem zwingend anbinden, sowie vier Marken, die in Deutschland keine Erlaubnis haben, OASIS nicht nutzen und sich auf eine Curaçao-Lizenz stützen, die in Deutschland keine rechtliche Bedeutung entfaltet. Die folgende Tabelle führt beide Gruppen getrennt auf, nennt den Whitelist-Status, den Erlaubnisinhaber und das Datum der erstmaligen Sportwetten-Erlaubnis, soweit es auf der Whitelist ausgewiesen ist. Offshore-Marken tragen in der Statusspalte den ausdrücklichen Hinweis auf die fehlende deutsche Erlaubnis.

Anbieter Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Betway Erlaubt · Betway Limited (Whitelist-Stand 02.10.2026) 09.03.2021
DAZN Bet Erlaubt · DZBT Operations Limited (Whitelist-Stand 02.10.2026) 22.08.2023
bpremium Erlaubt · Ladbrokes (Deutschland) Limited (Whitelist-Stand 02.10.2026) 09.10.2020
Betano Erlaubt · Betkick Sportswettenservice Limited (Whitelist-Stand 02.10.2026) 19.02.2021
AdmiralBet Erlaubt · Greentube Betting Malta Limited (Whitelist-Stand 02.10.2026) 09.10.2020
NEO.bet Erlaubt · Greenvest Betting Limited (Whitelist-Stand 02.10.2026) 09.10.2020
Playzilla Nicht auf der GGL-Whitelist · keine deutsche Erlaubnis · keine OASIS-Anbindung · Curaçao-Lizenz ohne Bedeutung in Deutschland —
Allyspin Nicht auf der GGL-Whitelist · keine deutsche Erlaubnis · keine OASIS-Anbindung · Curaçao-Lizenz ohne Bedeutung in Deutschland —
22Bet Nicht auf der GGL-Whitelist · keine deutsche Erlaubnis · keine OASIS-Anbindung · Curaçao-Lizenz ohne Bedeutung in Deutschland —
Boomerang Bet Nicht auf der GGL-Whitelist · keine deutsche Erlaubnis · keine OASIS-Anbindung · Curaçao-Lizenz ohne Bedeutung in Deutschland —

Die Whitelist führt nach dem Stand vom 2. Oktober 2026 insgesamt 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei weitere, die ausschließlich Pferdewetten anbieten. Die hier aufgeführten sechs erlaubten Marken sind eine Auswahl, kein Ranking. Die Spalte „Sportwetten-Erlaubnis seit“ nennt das Datum, an dem die GGL die jeweilige Sportwetten-Erlaubnis ausgestellt hat; die Whitelist enthält kein Enddatum, und keiner der Einträge gibt eine Befristung an. Wer eine Erlaubnis prüft, sieht auf der Whitelist also nur den Beginn, nicht das Ende, und muss die Aktualität selbst im Blick behalten.

Was die Spalten wirklich sagen

Die Statusspalte trennt die zwei Gruppen ohne Wertung. „Erlaubt“ heißt: Die Domain erscheint auf der Whitelist, der Inhaber hat eine Sportwetten-Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 und ist damit verpflichtet, OASIS an Login und Registrierung abzufragen, LUGAS anzubinden und das monatliche Einzahlungslimit technisch durchzusetzen. „Nicht auf der GGL-Whitelist“ heißt: Die Domain fehlt auf der Whitelist, eine deutsche Erlaubnis ist nicht ersichtlich, und die Marke stützt ihre Werbung auf eine Lizenz aus Curaçao, die in Deutschland keine Erlaubnis ersetzt. Die Folgespalte „—“ ist hier kein Datenfehler, sondern Ausdruck der fehlenden Erlaubnis; ein fiktives Datum würde den Status verschleiern.

Die Spalte zum Erlaubnisinhaber ist mehr als eine Formalität, weil Erlaubnis und Domain in Deutschland streng gekoppelt sind. Die GGL erlaubt Wetten nur auf der Domain, die in der Whitelist-Zeile steht; ein Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis für Betway.de darf nicht ohne weiteres auf einer Zweitdomain Wetten anbieten. Die Tabelle nennt deshalb den Inhaber, der die Erlaubnis trägt, und nicht den Markennamen allein. Bei Betano etwa ist das die Betkick Sportswettenservice Limited, die unter dem Markennamen Betano auftritt; wer den Whitelist-Eintrag prüft, sucht nach dem Betreiber, nicht nach der Werbemarke.

Wann eine Folgeerlaubnis zählt

Mehrere Einträge zeigen neben dem Datum der Ersterlaubnis eine oder mehrere Folgeerlaubnisse. AdmiralBet etwa listet neben dem 9. Oktober 2020 zwei weitere Daten (13.12.2022 und 29.07.2024), Betway eine Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Solche Folgedaten sind keine Verlängerungen, die das Ende der Erlaubnis anzeigen — die Whitelist kennt, wie erwähnt, kein Enddatum. Sie stehen in der Regel für eine Anpassung an geänderte Erlaubnisbedingungen, etwa an die Pflicht zur Anbindung an LUGAS oder an erweiterte Spielersperrregeln. Für Spielende bedeutet eine Folgeerlaubnis vor allem, dass der Anbieter die aktuellen Pflichten aus dem GlüStV 2021 weiter umsetzt; die Erlaubnis selbst ruht auf der Erstgenehmigung.

Die Grundlagen: Was OASIS ist und wer dort gesperrt wird

OASIS ist das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem für Glücksspiel, das beim Regierungspräsidium Darmstadt geführt wird und damit organisatorisch beim Land Hessen liegt. Die GGL bezeichnet es als Instrument zum Schutz von Spielenden und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. Der Anschluss an OASIS ist für jeden Anbieter, der in Deutschland Glücksspiel veranstalten oder vermitteln will, verpflichtend, und zwar nicht nur für die Sportwetten, sondern auch für Online-Casinospiele, Online-Poker und Spielhallen. Wer in Deutschland Sportwetten mit Erlaubnis anbietet, kann sich dieser Pflicht nicht entziehen; eine Anmeldung ohne OASIS-Abgleich wäre ein Verstoß gegen die Erlaubnis selbst.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund steht ein Stadion unter Flutlicht in der Dämmerung.
Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das Spielersperrsystem OASIS, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat.

Die Zahl der gesperrten Personen gibt einen Eindruck davon, wie breit das System genutzt wird. Nach der Bilanz 2025 des Regierungspräsidiums Darmstadt umfasste die Sperrdatei rund 367.000 aktive Spielersperren, die zugehörige Pressemitteilung datiert vom 10. Februar 2026. Auf der Übersichtsseite nennt das Regierungspräsidium Darmstadt über 360.000 aktive Spielersperren, die derzeit im System registriert sind. Eine einzelne Sperre sperrt die Person anbieterübergreifend, also nicht nur beim auslösenden Anbieter, sondern bei jedem erlaubten Anbieter in Deutschland.

Die Rechtslage: Warum eine fehlende OASIS-Anbindung in Deutschland kein Vorteil ist

Die GGL, die gemeinsame Aufsichtsbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale), ist die zentrale Stelle für die Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet. Sie arbeitet auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV berechtigt den Inhaber, bundesweit Sportwetten über das Internet anzubieten, und die Aufsicht nach § 28a GlüStV erlaubt es der GGL, Verstöße zu ahnden. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige amtliche Quelle, an der sich prüfen lässt, ob ein Anbieter eine solche Erlaubnis hat. Eine .de-Domain allein beweist nichts; entscheidend ist, ob die Domain in der Whitelist-Zeile des Inhabers steht.

Erlaubnisinhaber und Domain

Die Whitelist ordnet eine Sportwetten-Erlaubnis einer bestimmten Domain zu. Eine Erlaubnis für Betway.de deckt nicht ohne weiteres andere Domains ab, die der gleiche Inhaber betreibt, und sie gilt auch nicht für Inhaber, die denselben Markennamen unter einer anderen Domain führen. Wer auf einer Seite wettet, die zwar den Markennamen trägt, aber nicht die Domain aus der Whitelist, ist auf einer Domain ohne Erlaubnis unterwegs, und zwar unabhängig davon, wie seriös der Markenauftritt wirkt. Im konkreten Fall bedeutet das: Wer in Deutschland bei Betway, DAZN Bet, bpremium, Betano, AdmiralBet oder NEO.bet wetten will, muss die Domain aus der Whitelist-Zeile nutzen, sonst greift die Erlaubnis nicht.

Was auf erlaubten Plattformen erlaubt ist

Erlaubte Anbieter müssen sich an das Sportwettprogramm der GGL halten. Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse im Ereignis, einzeln oder in Kombination. Bei Live-Wetten gilt eine wichtige Einschränkung: Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente gewettet werden, und auch nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor“ beim Fußball geht, „nächster Punkt“ beim Tennis nicht. Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als amateurhaft — sowie manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig.

E-Sports ist nach Angaben der GGL nicht als Sport anerkannt; Wetten auf E-Sports sind in Deutschland deshalb über keinen erlaubten Anbieter möglich. Wer in Deutschland legal auf E-Sports wetten will, findet auf der Whitelist dafür keine Plattform. Eine Aussage zu virtuellen Sportwetten lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten; die GGL hat sich in den ausgewerteten Dokumenten nicht abschließend dazu geäußert, und die Whitelist führt keine eigene Kategorie dafür.

Was die Wettsteuer bedeutet

Die Sportwettensteuer ist in den §§ 16-25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags, und ist vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht vom Spielenden. Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Spielenden weitergibt, ist seine unternehmerische Entscheidung und steht in seinen Geschäftsbedingungen; eine einheitliche Linie gibt es nicht. Die Aussage „5,3 % vom Einsatz“ ist deshalb ungenau, weil sie die Bemessungsgrundlage verschiebt; richtig ist 5,3 % auf den Einsatz netto Steuer, was 5,03 % des Bruttoeinsatzes entspricht. Die Steuer fällt auch bei nicht erlaubten Anbietern an; eine bezahlte Steuer ist kein Beweis für eine Erlaubnis.

Werbeanforderungen

Werbung für Glücksspiel darf in Deutschland nur von Erlaubnisinhabern gemacht werden, und die Werbung unterliegt weiteren Beschränkungen. Der Werbezeiten-Bann von 06:00 bis 21:00 Uhr betrifft allerdings nicht Sportwetten, sondern Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele. Für Sportwetten gelten eigene Regeln: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung dieses Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionsträgern, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Ein Bonus für Sportwetten ist gesetzlich nicht gedeckelt; Anbieter setzen Höhe, Umsatzfaktor und Mindestquote in ihren eigenen Bedingungen fest.

Spielerschutz und Verbraucherschutz: Wie OASIS, LUGAS und der Panikknopf ineinandergreifen

Spielerschutz ist im GlüStV 2021 nicht als Beiwerk geregelt, sondern als zentrales Erlaubniselement. Wer eine deutsche Erlaubnis haben will, muss OASIS anbinden, LUGAS anbinden, das monatliche Einzahlungslimit technisch durchsetzen, eine Vollverifizierung vor der ersten Auszahlung vornehmen, die parallelen Konten über die Aktivitätsdatei kontrollieren und Spielende vor problematischem Spielverhalten schützen. Wer eines dieser Elemente nicht umsetzt, riskiert die Erlaubnis. Für Spielende bedeutet das, dass die Plattformen, die sie nutzen, an mehrere technische und organisatorische Pflichten gebunden sind, die allesamt dem Schutz der Spielenden dienen.

Eine leere Parkbank am Rand eines Fußballfelds in der Abenddämmerung, im Hintergrund ragen dunkle Flutlichtmasten in den Himmel.
Auf der OASIS-Übersichtsseite nennt das Regierungspräsidium Darmstadt über 360.000 aktive Spielersperren, die derzeit im bundesweit geführten System registriert sind.

Das bundesweite Einzahlungslimit

Das Einzahlungslimit beträgt nach § 6c Abs. 1 GlüStV 1.000 € pro Kalendermonat anbieterübergreifend, das heißt über alle Anbieter hinweg, bei denen ein Spielender ein Konto führt. Die Durchsetzung läuft über die Limitdatei als Teil von LUGAS, der bundesweiten Kontrolldatei. Die 1.000 € ist der Standard; ein Anbieter darf für einzelne Spielende eine höhere Grenze setzen, bis zu 10.000 € oder bis zu 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Kundschaft, aber nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit — eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Der Hintergrund: Die 1.000 € ist als Standardgrenze so kalibriert, dass ein durchschnittlicher Haushalt sie tragen kann, ohne dass ein größerer Betrag zur Regel wird.

Parallelen und Folgeabschaltungen

Das Parallelenspiel ist nach § 6h GlüStV über die Aktivitätsdatei technisch unterbunden. LUGAS prüft, ob ein Spielender bei mehreren Anbietern parallel aktiv ist, und ein Anbieter, der eine parallele Aktivität feststellt, muss den Zugang für das betreffende Konto sperren, bis die Tätigkeit beendet ist. Hintergrund ist der Schutz vor der Aufteilung des Spielbudgets auf mehrere Plattformen, die das Einzahlungslimit umgehen würde, und der Schutz vor Impulskäufen, die aus dem parallelen Wetten entstehen. Die Aktivitätsdatei ist damit das technische Gegenstück zur Limitdatei: Beide sind Teil von LUGAS, beide wirken anbieterübergreifend, beide sind für erlaubte Anbieter verpflichtend.

Vollverifizierung und das 72-Stunden-Fenster

Vor der ersten Auszahlung muss eine vollständige Verifizierung stattfinden. Dazu gehört die Identitätsprüfung mit amtlichem Dokument, die Prüfung der Zahlungswege und der Nachweis, dass das Zahlungskonto auf den Namen der spielenden Person lautet. Bis die Verifizierung abgeschlossen ist, darf ein Anbieter das Spiel für maximal 72 Stunden erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € in dieser Zeit und ohne Auszahlung. Wer in diesem Zeitraum auszahlen will, muss die Verifizierung abschließen, sonst verfällt die Auszahlungspflicht. Diese Konstruktion soll verhindern, dass anonyme Konten über kurze Zeiträume Gewinne mitnehmen.

Der Panikknopf

Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Sie ist die kürzeste Sperre im System und richtet sich an Spielende, die im Moment des Drückens merken, dass sie die Kontrolle verlieren. Nach Ablauf der 24 Stunden endet die Sperre automatisch, sofern keine Selbst- oder Fremdsperre hinzukommt. Wer in dieser Zeit erneut spielen will, muss die Sperre bewusst beenden; ein einfacher Login reicht nicht, weil die Sperre weiterhin in der Datei steht. Der Panikknopf ist ein Notstopp, kein Dauerzustand, und er ist nur dort wirksam, wo OASIS angebunden ist.

Was Offshore-Marken nicht leisten

Eine Seite ohne OASIS-Anbindung kann weder eine Selbstsperre noch eine Fremdsperre noch den Panikknopf technisch umsetzen. Sie hat weder die Limitdatei noch die Aktivitätsdatei, weil sie an LUGAS nicht angeschlossen ist, und sie muss auch keine 1.000-€-Grenze durchsetzen, weil sie keiner deutschen Erlaubnis unterliegt. In der Werbung wird das oft als „mehr Freiheit“ verkauft, etwa als „höhere Limits“ oder „keine 72-Stunden-Sperre“. Was dabei verschwiegen wird: Ohne OASIS gibt es im Fall einer Fremdsperre oder einer Selbstsperre keine Sperrwirkung, weil die Sperre nirgendwo abgefragt wird; wer sich bei einem Anbieter ohne OASIS selbst sperren lässt, bleibt bei einem anderen Anbieter desselben Anbieters ohne Sperre spielberechtigt, und eine beim Regierungspräsidium Darmstadt eingetragene Sperre wirkt nur gegenüber angeschlossenen Anbietern.

Was es kostet, ein erlaubter Anbieter zu sein: Der Rechenweg hinter Werbeversprechen

Erlaubte Anbieter unterliegen denselben Pflichten, und diese Pflichten schlagen sich in den Quoten, im Wettprogramm und in der Werbung nieder. Eine Gegenrechnung, was eine Wette „kostet“, hilft, die Versprechen der Werbung mit dem zu vergleichen, was Spielende tatsächlich erwarten dürfen. Die folgende Rechnung nutzt das monatliche Standard-Einzahlungslimit von 1.000 € und einen beispielhaften Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1,90. Es ist ein Beispiel, keine zitierte Marktquote, und es zeigt, wie viel von einem Monatsbudget im Schnitt in der Marge des Marktes verschwindet.

Eingaben

Das Standard-Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat, anbieterübergreifend. Es wird im Folgenden als Einsatz für die Beispielrechnung verwendet und einmal vollständig auf einen beispielhaften Zweiwege-Markt verteilt. Der Markt hat zwei Ausgänge, beide zu einer Quote von 1,90. Diese Quoten sind illustrativ; sie stehen für einen Markt mit normalem Risikoprofil, in dem beide Seiten als ähnlich wahrscheinlich eingeschätzt werden.

Rechnung

Die Auszahlungsquote des Marktes berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂) = 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,95 oder 95 %. Die Marge, also der Anteil, den der Anbieter je eingesetztem Euro einbehält, ist 1 minus Auszahlungsquote, also 5 %. Bei einem Einsatz von 1.000 €, der einmal vollständig auf diesen Markt gesetzt wird, ergibt sich ein erwarteter Verlust von 1.000 € × 5 % = 50 € im statistischen Mittel über viele Wetten.

Was die Zahl bedeutet

Die 50 € sind kein Verlust, der mit einer einzelnen Wette eintritt; sie sind der Erwartungswert über viele Wetten unter der Annahme, dass 1.000 € einmal vollständig auf den Markt gesetzt werden. Wer nur eine Wette mit 1.000 € Einsatz auf einer Seite platziert, gewinnt 1.900 € oder verliert 1.000 €, ohne dass der Mittelwert eine Aussage über das eine Ergebnis hat. Wer die 1.000 € auf viele kleine Wetten verteilt, kommt dem Erwartungswert von 50 € Verlust pro 1.000 € Einsatz nahe, sofern die Quotenstruktur über den Zeitraum stabil bleibt. Die Rechnung zeigt nicht, dass eine Wette „50 € kostet“, sondern dass die Buchmachermarge auf einem Zweiwege-Markt bei 5 % liegt, wenn beide Seiten 1,90 notieren — und dass die Steuer auf den Einsatz noch hinzukommt, soweit der Anbieter sie an die Spielenden weitergibt.

Welche Annahmen dahinterstehen

Die Rechnung geht davon aus, dass 1.000 € einmal vollständig umgesetzt werden, ohne Berücksichtigung der Wettsteuer, ohne Berücksichtigung der Auszahlungswege und ohne Berücksichtigung von Bonus- oder Gratiswetten-Bedingungen. Sie unterstellt ferner, dass der Anbieter die Quoten 1,90/1,90 tatsächlich anbietet, was bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt der Fall ist, bei einem klar favorisierten Ereignis jedoch nicht. In der Realität klettern die Quoten bei klarer Favoritenrolle auf Werte über 2,00, und die Marge des Marktes bleibt in der Regel zwischen 3 % und 8 %, je nach Sportart, Wettbewerb und Marktdesign. Wer das Beispiel auf andere Märkte überträgt, muss mit einer Spanne von 30 € bis 80 € erwartetem Verlust pro 1.000 € Einsatz rechnen, nicht mit einem festen Betrag.

Erlaubte Anbieter im Detail: Lizenz, Historie, was sie leisten

Die folgenden Abschnitte beschreiben die sechs erlaubten Anbieter, die im Abschnitt „Die zehn Anbieter im direkten Vergleich“ aufgeführt sind. Sie sind alphabetisch nach Markenname sortiert und tragen jeweils eine kurze Einordnung, was die Marke von den anderen unterscheidet. Die Lizenzzeilen wiederholen sich in der Form, weil die Whitelist für jeden Eintrag dieselben Felder führt; sie sind hier aus dem jeweiligen Whitelist-Eintrag übernommen, und die Unterschiede liegen im Datum, im Inhaber und in der Erlaubnisstruktur.

Betway — etablierte Marke mit langer Whitelist-Historie

Betway wird auf der Whitelist der GGL von der Betway Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. März 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Der Eintrag gilt für die Domain Betway.de; eine Erlaubnis für eine andere Domain hat die Marke in Deutschland nicht. Zusätzlich listet die Whitelist eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 2. Oktober 2026, was die Marke in zwei Erlaubniskategorien führt. Betway gehört damit zu den Marken, die in Deutschland schon früh eine Folgeerlaubnis erhalten haben, ein Hinweis darauf, dass die Marke die Anforderungen des GlüStV 2021 ohne Unterbrechung erfüllt.

DAZN Bet — späte Erlaubnis, klarer Sportfokus

DAZN Bet wird auf der Whitelist von der DZBT Operations Limited mit Sitz in Malta geführt. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 22. August 2023, also später als bei den meisten Mitbewerbern; der Whitelist-Eintrag gilt für die Domain DAZN Bet. DAZN tritt in Deutschland als Sportwetten-Marke auf, die mit dem Streaming-Angebot des Mutterkonzerns verknüpft ist; für Spielende heißt das, dass sie eine Marke vor sich haben, deren Sportwetten-Erlaubnis jünger ist als die der anderen hier aufgeführten Marken, deren Mutterkonzern aber im Sportsegment breit aufgestellt ist.

bpremium — Pferdewetten-Stamm, jetzt auch Sportwetten

bpremium wird auf der Whitelist von der Ladbrokes (Deutschland) Limited geführt; dieselbe Betreiberin führt dort auch die Domain Partypoker.de für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, jeweils erstmals erlaubt am 10. November 2022. Die Sportwetten-Erlaubnis für Bpremium.de datiert auf den 9. Oktober 2020, mit einer Folgeerlaubnis am 21. Dezember 2022. bpremium gehört damit zu den Marken, die aus dem britischen Buchmacher-Stamm kommen und in Deutschland früh eine Sportwetten-Erlaubnis erhalten haben, mit einer klaren Verzahnung von Sport- und Pokerangebot unter einem Inhaber.

Betano — starker Auftritt, Hinweisbeschluss im Hintergrund

Betano wird auf der Whitelist von der Betkick Sportswettenservice Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 19. Februar 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Die Marke ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was sich auch in einem zivilrechtlichen Verfahren niedergeschlagen hat: Der Bundesgerichtshof erließ am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss (Az. I ZR 88/23) zur Frage der Rückforderung von Sportwettenverlusten, der die Position von Spielenden stärkt. Das Verfahren betrifft Wetten aus den Jahren vor der Erlaubnis; für die laufende Erlaubnis hat es keine unmittelbare Auswirkung, ist aber ein Indiz dafür, dass die Frage, inwieweit Anbieter vor 2021 geschlossene Wetten rückabwickeln müssen, weiterhin offen ist.

AdmiralBet — österreichische Wurzeln, frühe Erlaubnis

AdmiralBet wird auf der Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für die Domain slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. September 2022. AdmiralBet gehört zu den Marken mit österreichischer Tradition, die ihre Sportwetten-Erlaubnis früh erhalten und seither mehrfach Folgeerlaubnisse eingeholt haben. Die drei Daten zeigen, dass die Marke die Erlaubnis kontinuierlich an geänderte Anforderungen angepasst hat.

NEO.bet — fokussierter Sportwetten-Anbieter

NEO.bet wird auf der Whitelist von der Greenvest Betting Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Die Marke tritt in Deutschland als spezialisierter Sportwetten-Anbieter auf, ohne die zusätzlichen Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker, die einige der Mitbewerber haben. Die Whitelist führt den Eintrag für die Domain NEO.bet; eine Erlaubnis für eine andere Domain ist nicht ersichtlich.

Offshore-Marken im Vergleich: Was sie versprechen und was sie nicht leisten

Die vier Marken, die in der Tabelle als „nicht auf der GGL-Whitelist“ geführt werden, sind in Deutschland kein erlaubtes Angebot. Sie werben mit hohen Limits, schnellen Auszahlungen und einem großen Wettprogramm, und sie nutzen dazu Lizenzen aus Curaçao, die in Deutschland keine Erlaubnis ersetzen. Die GGL hat im September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt, und die folgenden Abschnitte beschreiben, was die Werbung verschweigt.

Playzilla — Curaçao-Lizenz, kein deutscher Spielerschutz

Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Die Lizenz, die Playzilla ausweist, ist eine Curaçao-Lizenz, die in Deutschland keine rechtliche Bedeutung hat. Die Domain Playzilla.com erscheint nicht auf der GGL-Whitelist; ein deutscher Spielender, der dort ein Konto eröffnet, ist nicht durch OASIS, LUGAS oder den Panikknopf geschützt, weil die Seite weder angeschlossen ist noch sein muss. Wer in Deutschland bei Playzilla wettet, nimmt damit das volle Risiko eines unerlaubten Glücksspiels auf sich, einschließlich der Frage, ob eine Auszahlung tatsächlich erfolgt.

Allyspin — Sportartenliste ohne Spielerschutz

Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten; als Sportarten sind Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball aufgeführt. Auch hier ist die ausgewiesene Lizenz eine Curaçao-Lizenz, und auch hier fehlt der Eintrag auf der GGL-Whitelist. Die Vielfalt der angebotenen Sportarten ändert nichts am rechtlichen Status: Ein Sportwettenangebot in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis bleibt unerlaubt, gleichgültig, wie viele Sportarten es abdeckt.

22Bet — breites Sportwettenangebot mit unklarer Lizenz

22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Die Seite weist eine Curaçao-Lizenz aus; ein deutscher Spielender, der dort wettet, hat keinen Schutz durch OASIS, keine Sperre über den Panikknopf, kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit und keinen Rückgriff auf eine deutsche Aufsichtsbehörde. Die Werbung mit dem breiten Wettprogramm verfängt, weil sie auf den ersten Blick wie ein vollständiges Angebot wirkt, verdeckt aber den fehlenden Schutz.

Boomerang Bet — eigene Sportwettenregeln, kein Whitelist-Eintrag

Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“. Auch hier ist die ausgewiesene Lizenz eine Curaçao-Lizenz, und die Domain fehlt auf der GGL-Whitelist. Das eigene Regelwerk ersetzt keine deutsche Erlaubnis; Spielende, die sich darauf berufen, haben im Streitfall keinen deutschen Richter, der diese Regeln an einem deutschen Maßstab misst.

Was eine OASIS-Sperre konkret bedeutet: Schutz hier, Angriffsfläche anderswo

Eine OASIS-Sperre sperrt die Person anbieterübergreifend bei jedem Erlaubnisinhaber, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Bei der Anmeldung wird geprüft, ob die Person in der Datei steht; ist das der Fall, wird die Anmeldung abgewiesen. Beim Login wird dieselbe Prüfung erneut vorgenommen; wer sich nach Eintritt der Sperre noch in einem Konto befindet, wird beim nächsten Login ausgesperrt. Die Sperre wirkt unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie ausgelöst wurde; eine Selbstsperre, die über die Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt beantragt wurde, sperrt genauso wie eine Fremdsperre, die das Regierungspräsidium von Amts wegen einträgt.

Aufhebung und Auskunft

Spielende können beim Regierungspräsidium Darmstadt Auskunft beantragen, ob sie gesperrt sind, und sie können die Aufhebung beantragen, wenn die Frist abgelaufen ist. Bei einer Selbstsperre mit genannter Frist läuft die Sperre mindestens drei Monate; ohne genannte Frist mindestens ein Jahr. Eine vorzeitige Aufhebung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn die Sperre durch eine Fremdsperre ausgelöst wurde und die Voraussetzungen für die Fremdsperre entfallen sind. Wer die Aufhebung beantragt, muss sich gegenüber dem Regierungspräsidium identifizieren, in der Regel über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Was bei einem Streit mit einem Offshore-Anbieter bleibt

Hat ein Anbieter keine deutsche Erlaubnis, fehlt der deutsche Rückgriff. Die GGL beaufsichtigt den Anbieter nicht, das Regierungspräsidium Darmstadt führt keine Daten zu ihm, und eine deutsche Gerichtsbarkeit ist im Streitfall zwar erreichbar, aber anwendbar wird sie nur, wenn der Anbieter sich auf das Verfahren einlässt oder Vermögen in Deutschland hat. In mehreren Verfahren haben deutsche Zivilgerichte Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verpflichtet; die Frage ist allerdings noch beim Europäischen Gerichtshof anhängig, nachdem der Bundesgerichtshof sie am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) vorgelegt hat. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich gehalten, dass nicht zugelassene Anbieter zur Rückzahlung verpflichtet werden, mit einer Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Bis zur Entscheidung des EuGH bleibt die Frage für Spielende in Deutschland offen; eine sichere Rückzahlung lässt sich aus den bisherigen Schlussanträgen nicht ableiten.

Was sich aus den Zahlen für Spielende ableiten lässt

Die fünf Milliarden Abfragen im Jahr 2025 sind nicht nur eine Statistik des Regierungspräsidiums Darmstadt. Sie zeigen, dass OASIS im Hintergrund praktisch jeder Anmeldung und jedes Logins bei einem erlaubten Anbieter steht, ohne dass die Spielenden diese Abfrage bewusst wahrnehmen. Die Sperre selbst wirkt, wie beschrieben, nur auf erlaubten Anbietern, und sie wirkt dort vollständig, das heißt ohne dass der Anbieter sie umgehen könnte. Wer sich selbst sperren lässt, ist damit auf allen erlaubten Plattformen gesperrt, und wer sich nicht selbst sperren lässt, ist auf jeder erlaubten Plattform gegen eine Sperre durch das Regierungspräsidium geschützt.

Der 1.000-€-Standard im Monat

Das Standard-Einzahlungslimit ist so kalibriert, dass es im Durchschnittshaushalt tragbar ist, ohne die Haushaltsführung zu sprengen. Die 1.000 € sind die Summe, die ein erwachsener Spielender über alle Anbieter hinweg in einem Kalendermonat einzahlen darf, nicht pro Anbieter, und die Limitdatei prüft diese Summe technisch. Ein Anbieter, der versucht, das Limit zu umgehen, indem er eine Zweitdomain anbietet, fällt aus der Erlaubnis; ein Anbieter, der das Limit anhebt, braucht einen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Anhebung kostet Zeit — sieben Tage Wartefrist — und sie kostet Verwaltungsaufwand, was die Anhebung zur Ausnahme macht.

Werbezeiten und Werbebotschaften

Die Werbung für Sportwetten ist weniger reglementiert als die Werbung für Online-Casinospiele, was sich in der Werbelandschaft widerspiegelt. Die Werbezeitenbeschränkung 06:00-21:00 Uhr gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht für Sportwetten. Wer in den Abendstunden Werbung für Sportwetten sieht, ist nicht in einer Grauzone, sondern innerhalb der Regeln, sofern der Anbieter erlaubt ist. Was die Werbung verschweigt, sind die Anbindung an OASIS und die Pflicht zur Limitdurchsetzung; sie werden in der Werbung nicht thematisiert, weil sie nicht als Verkaufsargument taugen. Werbung, die „ohne OASIS“ wirbt, ist ein Werbeversprechen, das nur eine Offshore-Marke halten kann, und sie ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV ein Angebot, das in Deutschland unerlaubt ist.

Häufige Fragen

Was genau ist OASIS, und wer wird dort gesperrt?

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, das beim Regierungspräsidium Darmstadt geführt wird. Es sperrt Personen, die sich selbst sperren, die von Dritten oder von Anbietern gesperrt werden, sowie vorübergehend Personen, die den Panikknopf ausgelöst haben. Nach der Bilanz 2025 umfasst die Datei rund 367.000 aktive Spielersperren, eine einzelne Sperre wirkt anbieterübergreifend auf jeden Erlaubnisinhaber in Deutschland.

Wie läuft die OASIS-Abfrage bei Anmeldung und Login ab?

Bei jeder Anmeldung und bei jedem Login prüft der Anbieter, ob die Person in der Datei steht. Ist das der Fall, wird die Anmeldung abgewiesen oder das Konto gesperrt. Die Abfrage läuft im Hintergrund, ohne dass die spielende Person sie auslöst; 5,2 Milliarden Abfragen im Jahr 2025 entsprechen etwa 432 Millionen pro Monat, getragen von Anbietern aus allen Spielformen.

Welchen rechtlichen Status hat ein Anbieter ohne OASIS-Anbindung?

Ein Anbieter ohne OASIS-Anbindung hat in aller Regel keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Die GGL-Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige amtliche Quelle, an der sich eine Erlaubnis prüfen lässt. Steht die Domain nicht auf der Whitelist, ist das Angebot in Deutschland unerlaubt; eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht.

Was bewirkt der Panikknopf mit sofortiger 24-Stunden-Sperre?

Der Panikknopf löst eine 24-Stunden-Sperre aus, die sofort greift. Nach Ablauf der 24 Stunden endet die Sperre automatisch, sofern keine Selbst- oder Fremdsperre hinzukommt. Die Sperre wirkt nur gegenüber Anbietern, die OASIS angebunden haben, also nicht gegenüber Offshore-Marken ohne deutsche Erlaubnis.

Was passiert mit einem Konto, wenn die Person gesperrt wird, nachdem sie eingezahlt hat?

Das Konto wird gesperrt, sobald die Sperre beim nächsten Login oder bei der nächsten Anmeldung festgestellt wird. Eine Auszahlung des Restguthabens ist nach § 6b Abs. 6-7 GlüStV innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren möglich; ob der Anbieter das im konkreten Fall so handhabt, steht in seinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Selbstsperre ist die Aufhebung frühestens nach drei Monaten möglich, sofern die spielende Person eine Frist genannt hat, sonst nach einem Jahr.

Wer wird gesperrt?

Eine OASIS-Sperre kann auf drei Wegen entstehen, und die Wege unterscheiden sich in ihrer Dauer und in ihrer Aufhebbarkeit. Die Selbstsperre wird von der spielenden Person selbst beantragt; sie läuft nach § 8a GlüStV mindestens ein Jahr, wenn keine Frist genannt wird, mindestens drei Monate, wenn die Person eine Frist nennt. Die Fremdsperre wird von Dritten angeregt, etwa von Angehörigen oder von Anbietern, wenn Anhaltspunkte für problematisches Spielverhalten vorliegen; über sie entscheidet das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Panikknopf schließlich setzt eine sofortige 24-Stunden-Sperre, die nach Ablauf von 24 Stunden ausläuft, sofern keine Selbst- oder Fremdsperre hinzukommt. Alle drei Wege landen in derselben Datei und wirken gegenüber jedem angeschlossenen Anbieter.

Die OASIS-Abfragen lassen sich nach Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt in drei Kategorien unterteilen: Abfragen zu Spielersperren, Abfragen zu Bonus- und Rabattangeboten sowie Abfragen zu Werbung. Die mit Abstand häufigste Kategorie ist die Spielerabfrage: Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das Spielersperrsystem, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat. Das zuständige Dezernat beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitete rund 60.000 Sperranträge. Wer in dieser Logik eine Wette platziert, löst also nicht eine Abfrage aus, sondern ist Teil eines Datenstroms, der die Spielersperre als zentrales Instrument gegen die Glücksspielsucht technisch durchsetzt.

Wie funktioniert die Abfrage?

Beim Anmelde- und Login-Vorgang bei erlaubten Anbietern wird ein Abgleich mit der OASIS-Spielersperrdatei durchgeführt. Die Datei wird vom Land Hessen betrieben und durch das Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet. Das ist im Tätigkeitsbericht 2024 der GGL ausdrücklich festgehalten und deckt sich mit den Geschäftsbedingungen einzelner Anbieter, die den Abgleich gegen die anbieterübergreifende Sperrdatenbank OASIS ausdrücklich erwähnen. Wer beim Login gesperrt ist, wird am Login gehindert; wer sich neu anmelden will und gesperrt ist, wird abgewiesen. Eine Wette, die trotz Sperre zustande kommt, ist mit der Erlaubnis des Anbieters unvereinbar und kann auf dem zivilrechtlichen Weg angefochten werden.

Spielerinnen und Spieler können Eintragung, Aufhebung oder Auskunft zu einer OASIS-Sperre online beantragen. Der digitale Antrag erfordert ein BundID-Nutzerkonto und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Wer weder BundID noch Online-Ausweis nutzen will oder kann, bleibt auf dem Postweg, den das Regierungspräsidium Darmstadt ebenfalls anbietet. Die Aufhebung folgt den im Abschnitt „Wer wird gesperrt?“ erläuterten Fristen, nicht dem Wunsch des Anbieters; ein Anbieter kann eine Sperre weder verkürzen noch aufheben, auch wenn er die Sperre selbst angeregt hat.

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