Cookie-Richtlinie – paymentwetten-de

Prepaid-Zahlungen sind beliebt, weil sie wenig Persönliches preisgeben. Auf paymentwetten-de ist das nicht anders: Zahlungsdaten erfassen wir nicht, denn hier wird nichts bezahlt. Ein paar kleine Datensätze speichert der Browser aber dennoch, und darüber informiert diese Richtlinie. Wir sprechen von Cookies, meinen aber auch Local Storage, Session Storage und Pixel. Rechtlich maßgeblich ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz): Wer Informationen auf Ihrem Gerät ablegt oder von dort liest, braucht grundsätzlich Ihre Einwilligung. Deren Voraussetzungen definiert die DSGVO in Art. 4 Nr. 11 und Art. 7.

Gespeichert ohne Ihre Zustimmung

Es gibt Einträge, ohne die eine Website nicht funktioniert: Ihre Entscheidung im Banner, eine Sitzungs-ID, ein CSRF-Schutz. Diese Einträge fallen unter die Ausnahme des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, weil sie für den von Ihnen angeforderten Dienst unbedingt erforderlich sind. Sie bleiben für die Dauer der Sitzung, höchstens für zwölf Monate.

Gespeichert mit Ihrer Zustimmung

Ansonsten gilt § 25 Abs. 1 TDDDG, und wir fragen im Banner nach, getrennt nach Zweck.

Zustimmung zurücknehmen

Sie entscheiden nicht endgültig: Das Banner lässt sich über den Footer-Link jederzeit neu öffnen, und ein Widerruf wirkt für die Zukunft. Außerdem können Sie Cookies im Browser verwalten oder löschen. So geht es bei den gängigen Programmen:

Das Löschen notwendiger Cookies setzt Ihre Banner-Auswahl zurück; Sie werden dann erneut gefragt.

Behörden

Die Aufsicht über DSGVO und TDDDG führen die Datenschutzbehörden der Länder, zuerst jene, in deren Land der Betreiber sitzt. Art. 77 DSGVO erlaubt Ihnen außerdem die Beschwerde bei der Behörde Ihres eigenen Bundeslands. Ein Verstoß gegen § 25 TDDDG kann mit bis zu 300.000 € Bußgeld belegt werden.

Stand: October 17, 2026.

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