Die besten mobilen Wettanbieter 2026: Apps, Bonus und was wirklich zählt

Updated October 2026
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Wer in Deutschland per Smartphone wetten will, steht erst einmal vor einer juristischen Frage, dann vor einer praktischen. Die juristische: Hat der Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), und ist seine Domain auf der Whitelist eingetragen? Die praktische: Reicht die App, wenn es um Wettschein, Livewetten und Auszahlung geht? Dieser Text geht beides an – in der Reihenfolge, die ein Leser mit ernster Absicht braucht.

Eine Hand hält ein Smartphone mit dunklem Display in einem Zug, am Fenster ziehen verschwommen Felder vorbei.
In der App-Store-Beschreibung von bet365 steht der „Wetten-Konfigurator+“, der die beliebtesten Wettmöglichkeiten ausgewählter Veranstaltungen in einer Wette kombiniert.

Datenstand: October 17, 2026; geprüft wurde gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026.

Was eine seriöse mobile Wett-App in Deutschland ausmacht

Eine Wett-App ist in Deutschland nur dann seriös, wenn der Anbieter die deutsche Erlaubnis besitzt und das Sportwettprogramm nach § 21 GlüStV anbietet. Was die Bedienung angeht, trennt sich die Spreu vom Weizen bei vier Punkten: Ladegeschwindigkeit, Übersichtlichkeit des Wettscheins auf dem Touchscreen, Stabilität bei Livewetten und die Tiefe der angebotenen Märkte.

Ein Fußball liegt auf einem Rasenplatz bei Sonnenaufgang, daneben ein kleiner Stapel Trainingshütchen.
Laut App-Store-Beschreibung überträgt bet365 jedes Jahr Hunderttausende Veranstaltungen per Livestream.

Auf einem 6,7-Zoll-Display sieht ein Wettschein anders aus als auf einem Laptop. Die App muss ihn so gestalten, dass Einsätze, Quoten und mögliche Auszahlung sofort lesbar sind, ohne dass man zoomen oder scrollen muss. Wer während eines Fußballspiels live tippt, weiß: Eine ruckelnde Oberfläche kostet Sekunden, in denen sich die Quote bewegt. Stabilität ist also kein Komfortmerkmal, sondern Teil der Wettqualität.

Mobile Wettanbieter im Vergleich: 10 Anbieter mit deutscher Erlaubnis

Die folgende Übersicht führt zehn Anbieter auf, deren Sportwetten-Domain am 02.10.2026 auf der GGL-Whitelist stand. Die Reihenfolge ist keine Empfehlung, sondern eine Sortierung nach Erstzulassung – wer zuerst eine Erlaubnis erhielt, steht oben.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
NEO.bet Whitelist-Eintrag für NEO.bet; Inhaber Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Betway Whitelist-Eintrag für Betway; Inhaber Betway Limited 09.03.2021
Tiptorro Whitelist-Eintrag für Tiptorro; Inhaber Torro Tec Limited 30.06.2021
ODDSET Whitelist-Eintrag für ODDSET; Inhaber Oddset Sportwetten GmbH 18.11.2020
VBet Whitelist-Eintrag für VBet; Inhaber SCGO Limited 05.12.2023
Sportwetten.de Whitelist-Eintrag für Sportwetten.de; Inhaber NetX Betting Limited 19.11.2020
Interwetten Whitelist-Eintrag für Interwetten; Inhaber Interwetten Gaming Limited 02.11.2020
MERKUR BETS Whitelist-Eintrag für MERKUR BETS; Inhaber Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023
888sport Whitelist-Eintrag für 888sport; Inhaber 888 Germany Limited 30.06.2021
bpremium Whitelist-Eintrag für bpremium; Inhaber Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020

Was die Spalte nicht zeigt: Die Erlaubnis wird auf fünf Jahre ausgestellt und dann verlängert; in der Tabelle steht das Datum der Erst- oder Folge-Erlaubnis. Ob die Erlaubnis heute noch aktiv ist, sagt nur die Whitelist selbst.

NEO.bet – kompakte App mit deutscher Lizenz

NEO.bet ist einer der wenigen Anbieter, die sich in der App-Store-Beschreibung explizit als lizenzierter Sportwettenanbieter mit deutscher Lizenz bezeichnen. Die Erstzulassung datiert auf den 09.10.2020; Inhaber ist die Greenvest Betting Limited.

Funktional bewegt sich die App im Standardbereich: Live-Quoten, Live-Wetten, Cashout und Teil-Cashout. Was sie von anderen unterscheidet, ist die schlanke Oberfläche. Wer eine App sucht, die nicht überfrachtet ist und auf einem kleinen Display flüssig läuft, ist hier richtig. Tiefe bei Spezialmärkten ist nicht die Stärke der App.

Betway – Livestreams und Livewetten

Betway istbritisch geprägt, in Deutschland aber mit eigener Erlaubnis tätig. Die Erstzulassung kam am 09.03.2021; Inhaber ist die Betway Limited. Der App-Store-Eintrag nennt Livewetten und Livestreams als Kernfunktion.

Die Stärke liegt im Livebereich: Wer während eines Spiels tippt, bekommt hier oft eine breitere Marktpalette als bei kleineren Anbietern. Der Wettschein ist aufgeräumt, Ein- und Auszahlung laufen über die üblichen Wege. Schwächen zeigt die App bei der Personalisierung – wer eigene Favoritenlisten oder Push-Einstellungen granular steuern will, findet weniger Optionen.

Tiptorro – behördlich zugelassener Anbieter mit Casino-Erbe

Hinter Tiptorro steht die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta; die deutsche Erlaubnis besteht seit dem 30.06.2021. Der App-Store-Eintrag bezeichnet sich als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“.

Tiptorro ist die Sportwettensparte der Tipico-Gruppe, allerdings unter eigener Lizenz. Die App ist auf das Kerngeschäft fokussiert, ohne Spielhalle oder Casino-Anbindung. Wer ein reines Sportwetten-Erlebnis sucht, findet hier ein aufgeräumtes Produkt. Die Quoten liegen im Mittelfeld; die App performt solide.

ODDSET – die staatliche Traditionsmarke

ODDSET wird seit dem 01.01.2020 von der ODDSET Sportwetten GmbH veranstaltet, online seit Anfang 2023. Die Erstzulassung datiert auf den 18.11.2020. Das ist die Nachfolgemarke der klassischen Oddset-Wetten, die viele aus der Annahmestelle kennen.

Die App wirkt konservativ, was nicht schlecht sein muss: Wer die alten Oddset-Wetten aus dem Kiosk gewohnt ist, findet hier vertraute Strukturen. Die Marktpalette ist schmaler als bei reinen Online-Anbietern, dafür sind die Limits kundenfreundlich und die Bedienung simpel. Für Gelegenheitswetter, die keine Dutzende Spezialmärkte brauchen, passt das.

VBet – neuer Anbieter mit Malta-Hintergrund

VBet hat die deutsche Erlaubnis erst am 05.12.2023 erhalten und gehört damit zu den jüngsten Lizenznehmern. Inhaber ist die SCGO Limited, St. Julian’s, Malta. Eine Erstzulassung vor 2024 gibt es hier nicht.

Die App ist modern, der Wettschein reagiert schnell. Das jüngste Erlaubnisdatum bedeutet: VBet gehört zu den Anbietern, die von Anfang an unter dem GlüStV 2021 gebaut wurden. Das hat Vorteile bei der Konformität – etwa beim Panikbutton oder bei OASIS-Abfragen. Wer einen Anbieter mit kurzer, sauberer Historie unter deutscher Regulierung sucht, wird hier fündig.

Sportwetten.de – Face ID und PayPal

Sportwetten.de wird von der NetX Betting Limited betrieben, Erstzulassung am 19.11.2020. Die App hebt sich mit Funktionen ab, die im deutschen Markt nicht selbstverständlich sind: Face-ID-Login, PayPal-Einzahlung, Cash-Out-Liste mit Teil-Cash-Out und ein Live Match Tracker.

Das ist eine App für jemanden, der Komfortfunktionen schätzt und nicht jedes Mal das Passwort eintippen will. Die Quoten liegen im oberen Mittelfeld. Die Bedienung ist auf mobile Nutzung optimiert – wer ohnehin nur am Smartphone wettet, bekommt hier das durchdachteste Erlebnis.

Interwetten – Cash-Out und Top-Quoten

Interwetten ist ein Klassiker mit deutscher Erlaubnis seit dem 02.11.2020. Inhaber ist die Interwetten Gaming Limited. Der App-Store-Eintrag wirbt mit Cash-Out-Funktion und „Top-Quoten“ für Live- und Pregame-Wetten.

Das Wort „Top-Quoten“ ist Marketing. Was tatsächlich zählt, ist die Quote auf dem konkreten Markt, und die schwankt. Interwetten punktet mit solider Verarbeitung und einem Wettschein, der auch Kombiwetten mit vielen Auswahlen übersichtlich darstellt. Wer Kombiwetten liebt, ist hier gut aufgehoben.

MERKUR BETS – Cashout in Echtzeit, aber verzögert ausgezahlt

MERKUR BETS gehört zur Merkur-Gruppe, Erlaubnis seit dem 06.11.2023. Inhaber ist die Merkur Bets Malta Limited. Die App nennt „über 70 Sportarten und mehr als 250.000 Vorab- und Live-Wettmöglichkeiten“ und bündelt Sportwetten und Slots in einer App.

Beim Cashout gilt eine Besonderheit: Der Cashout ist nach Abgabe der Wette jederzeit nutzbar, der Betrag wird aber erst ausgezahlt, wenn alle Spiele des Wettscheins beendet und abgerechnet sind. Wer mitten im Spiel aussteigen will, bekommt den Wert angezeigt – das Geld kommt aber erst nach Spielende. Das ist eine wichtige Lesefrucht für jeden, der Cashout als Notausgang plant.

888sport – börsennotierte Holdings, solide App

888sport gehört zur 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar; die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert. Deutsche Erlaubnis seit dem 30.06.2021, Inhaber ist die 888 Germany Limited.

Die App ist stabil, die Quoten liegen im Mittelfeld. Die britische Herkunft zeigt sich bei der Marktbreite im Fußball, weniger bei deutschen Spezialmärkten. Wer eine App ohne Spielerei sucht, die ihren Job macht, ist hier richtig. Highlights oder Schwächen sind kaum zu finden – es ist ein solider Allrounder.

bpremium – Ladbrokes-Deutschland

Hinter bpremium steht die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta; Erlaubnis seit dem 09.10.2020. Die App ist unter dem Markennamen Bpremium.de weniger bekannt als die internationale Ladbrokes-Marke.

Die Bedienung ist auf das Wesentliche reduziert. Wer eine App sucht, die ohne Schnörkel funktioniert und auf das Kerngeschäft Sportwetten fokussiert ist, bekommt das hier. Die Marktbreite ist schmaler als bei Betway oder 888sport; wer viele Auswahlen pro Spiel will, muss Abstriche machen.

Rechtslage: Warum die GGL-Whitelist der einzige Test ist

Eine deutsche Wett-App zu betreiben, ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV ohne Erlaubnis verboten. Die Erlaubnis wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ausgestellt, gestützt auf § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV. Sie gilt für die Dauer von fünf Jahren und kann verlängert werden.

Ein schmaler Schreibtisch am Fenster mit einem Notizbuch, einer Lupe und einem Bleistift im Morgenlicht.
Die GGL-Whitelist führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige verlässliche Quelle: Sie führt die Domains, für die eine Erlaubnis besteht, nennt den Inhaber und das Datum der Erteilung. Stand 02.10.2026 listete die Whitelist 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei weitere nur für Pferdewetten – alle Domains enden auf .de. Eine .de-Domain allein beweist allerdings nichts; entscheidend ist der Whitelist-Eintrag.

Was auf dem Wettschein steht, ist nach § 21 Abs. 1 GlüStV auf bestimmte Wetttypen beschränkt: festgelegte Quoten auf das Ergebnis eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon, Einzel- oder Kombiwetten. Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 GlüStV nur sehr eingeschränkt erlaubt: Während eines laufenden Spiels darf nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente gewettet werden – in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja; nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball nein. Auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, auf manipulationsanfällige Wetten und auf Regelverstöße darf nicht gewettet werden. Die GGL-Praxis: Fußball unterhalb der 3. Liga zählt als Amateursport.

Was gar nicht geht: Wetten auf esports. Die GGL erkennt esports nicht als Sport an, daher gibt es in Deutschland keine lizenzierten esports-Wetten. Über virtuelle Sportwetten schweigt sich die Regulierung aus; wer darüber liest, sollte skeptisch sein.

Die Sportwettensteuer: 5,3 % – aber richtig gerechnet

Die Sportwettensteuer ist in §§ 16-25 RennwLottG geregelt und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“. Das sind effektiv 5,3 / 105,3, also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Die Steuer schuldet der Veranstalter, nicht der Wettende (§ 19). Ob und wie der Anbieter sie an den Kunden weitergibt, entscheidet er selbst – manche ziehen sie direkt von der Quote ab, manche nicht. Eine pauschale Aussage „5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags)“ ist daher falsch.

Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an. Wer seine Wettsteuer zahlt, beweist also keine Lizenz.

Offshore: Was fehlt, wenn die Erlaubnis fehlt

Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta dürfen in Deutschland nicht ohne deutsche Erlaubnis anbieten. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Relevanz. Was fehlt: OASIS-Sperrdatei, LUGAS-Limitdatei, die Aktivitätsdatei gegen Parallelspiel, der Panikbutton und der Rechtsweg vor deutschen Gerichten.

Die GGL hat am 17.09.2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Das ist kein theoretisches Risiko: Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25.07.2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19.03.2026 (C-530/24) halten es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, sofern Behörden die Lizenzpflicht nicht zugesichert haben. Das ist keine Garantie für jeden Spieler, aber ein Indiz.

Spielerschutz: Die Schutzregeln greifen in der App genauso

Die Schutzregeln des GlüStV 2021 sind geräteunabhängig. Was am Rechner gilt, gilt in der App genauso.

Mindestalter: Teilnahme erst ab 18 Jahren (§ 4 Abs. 3 GlüStV).

Ein Konto pro Anbieter: Nach § 6a GlüStV darf ein Spieler pro Anbieter nur ein Konto führen. Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden Spielzeit mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben.

Einzahlungslimit: Standard sind 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg (§ 6c Abs. 1 GlüStV), technisch durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Eine Erhöhung auf bis zu 10.000 € oder in Ausnahmefällen 30.000 € ist nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich – eine Selbsterklärung reicht nicht. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 7 Tagen.

Parallel-Spielverbot: Aktivitätsdatei nach § 6h GlüStV: Während ein Spieler bei einem Anbieter aktiv spielt, darf er bei keinem anderen lizenzierten Anbieter spielen.

OASIS-Sperrsystem: §§ 8, 8a GlüStV. OASIS ist die bundesweite Sperrdatei. Sie wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr.

Panikbutton: § 6i Abs. 3 GlüStV. Der Panikbutton löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.

Zahlungswege: § 6b Abs. 4 GlüStV. Erlaubt sind nur Zahlungskonten auf den Namen des Spielers bei einem Geldwäschegesetz-verpflichteten Institut. Anonyme Zahlungsmittel – Krypto, anonyme Prepaid-Karten – sind ausgeschlossen. Das ist der Mechanismus, der Bitcoin und anonyme Prepaid aus dem lizenzierten Markt heraushält.

Spielerguthaben: Liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7 GlüStV).

Mobile Wetten: Was Apps können und was mobile Seiten nicht können

Eine native App und eine mobile Webseite sind nicht dasselbe. Die native App wird über den App Store oder Google Play geladen, ist für das Betriebssystem optimiert und nutzt Gerätefunktionen wie Face ID, Touch ID oder Push-Benachrichtigungen. Die mobile Webseite läuft im Browser, lädt bei jedem Besuch neu und hat weniger Zugriff auf Hardware-Funktionen.

Wer Touch ID, Face ID oder Push-Benachrichtigungen nutzen will, kommt an einer nativen App nicht vorbei. Sportwetten.de nennt Face-ID-Login in der App-Beschreibung; andere Anbieter werben mit Push für Livequoten-Updates. Diese Funktionen gibt es nur in der App, nicht in der mobilen Browser-Version.

Die Stabilität einer App hängt von zwei Dingen ab: der Code-Qualität des Anbieters und dem Gerät des Nutzers. Auf einem drei Jahre alten Android-Smartphone ruckeln manche Apps, die auf einem neuen iPhone flüssig laufen. Wer vor der Installation prüfen will, ob die App auf seinem Gerät läuft, findet in den App-Stores oft Screenshots und Mindestanforderungen.

Was eine App können muss: den Wettschein so darstellen, dass Einsatz, Quote und Auszahlung auf einen Blick lesbar sind. Das ist nicht trivial – ein Wettschein mit acht Auswahlen braucht mehr Platz als ein Single. Die Apps von Interwetten und Sportwetten.de sind hier gut, weil sie den Wettschein als feste Leiste am unteren Bildschirmrand halten.

Livewetten in der App: Was erlaubt ist und was nicht

Livewetten unterliegen den Beschränkungen des § 21 Abs. 4 GlüStV. Das bedeutet in der Praxis: Während eines Fußballspiels darf live nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor gewettet werden, nicht auf die nächste Ecke, den nächsten Einwurf oder den nächsten gelben Karton. Im Tennis live nur auf den Satz, nicht auf den Punkt. Im Basketball live auf das Endergebnis oder eine vergleichbare Komponente – einzelne Punkte oder Körbe sind tabu.

Diese Einschränkungen schlagen sich unmittelbar in den Apps nieder: Wer Livewetten gewohnt ist, wie sie internationale Anbieter anbieten, wird in deutschen Apps deutlich weniger Auswahl sehen. Das ist kein Fehler der App, sondern der Regulierung geschuldet.

Cashout als Funktion ist nicht gesetzlich geregelt. Ob ein Anbieter Cashout anbietet und zu welchen Konditionen, sagt seine eigene Funktionsbeschreibung. Bei MERKUR BETS ist der Cashout-Wert sofort sichtbar, die Auszahlung erfolgt aber erst nach Ende aller Spiele auf dem Wettschein – ein Detail, das viele Spieler erst im Kleingedruckten lesen.

Boni und Aktionen: Was mobile Boni von normalen unterscheidet

Ob ein Anbieter einen speziellen „Mobile-Bonus“ anbietet, sagt jeder selbst – in den App-Stores und auf der Webseite. Was rechtlich zählt: Boni sind nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur erlaubten Anbietern erlaubt. Die Werbebeschränkungen nach § 5 Abs. 3 betreffen keine Sportwetten-Boni; ein Werbeverbot von 06:00-21:00 Uhr gilt nur für Slots, Online-Poker und Online-Casino. Bei Sportwetten gilt: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung in diesem Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Schiedsrichtern, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz.

Bedingungen, die ein Bonus mitbringt, stehen ausschließlich in den AGB des Anbieters: Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist. Das GlüStV schreibt keine Bonusobergrenze vor. Wer einen Bonus annimmt, sollte die AGB lesen – nicht weil das GlüStV es verlangt, sondern weil dort die Bedingungen stehen.

Ein „spezieller Mobile-Bonus“ ist Marketing. Ob er besser ist als der reguläre Willkommensbonus, hängt von den konkreten Konditionen ab – Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist. Diese Zahlen nennt jeder Anbieter selbst.

Zahlungsmethoden in mobilen Wett-Apps

Welche Zahlungsmethoden eine App anbietet, hängt vom Anbieter ab. Häufig genannt werden Debitkarte, PayPal, paysafecard, Klarna Sofortüberweisung, Google Pay, Apple Pay. Was alle gemeinsam haben: Die Zahlung muss von einem Konto auf den Namen des Spielers kommen, über ein Geldwäschegesetz-verpflichtetes Institut. Krypto-Zahlungen und anonyme Prepaid-Karten sind ausgeschlossen.

Die App-Store-Beschreibung von bet365 nennt Debitkarte, PayPal und paysafecard. Betano nennt Apple Pay, Google Pay, PayPal, Klarna Sofortüberweisung, Betano Cash und Kreditkarten. Sportwetten.de wirbt mit PayPal-Einzahlung. Welche Methoden tatsächlich verfügbar sind, zeigt die App im Einzahlungsbereich – nicht die Store-Beschreibung.

Was die Geschwindigkeit angeht: PayPal und Klarna sind sofort, Banküberweisung dauert ein bis drei Werktage. Bei Auszahlungen gilt dasselbe – und zwar nach den fünf Werktagen, die § 6b Abs. 6-7 GlüStV als Höchstgrenze setzt. Wer länger wartet, hat Anspruch auf Nachfrage.

Werbe- und Bonusregeln: Was im Sportwetten-Marketing gilt

Das GlüStV 2021 untersagt Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal. Werbung mit aktiven Sportlern oder Schiedsrichtern ist tabu. Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz ist untersagt. Das Zeitfenster 06:00-21:00 Uhr, in dem Glücksspielwerbung im TV verboten ist, betrifft nicht Sportwetten, sondern Slots, Online-Poker und Online-Casino.

Was Anbieter also dürfen: Sportwetten-Boni bewerben, Quotenboosts anpreisen, Push-Benachrichtigungen an verifizierte Kunden schicken – solange sie keine aktiven Sportler zeigen und keine Live-Übertragung direkt begleiten. Was sie nicht dürfen: einen Bonus mit „5-fachem Umsatz in 7 Tagen“ bewerben und im Kleingedruckten das Gegenteil liefern. Das ist kein GlüStV-Verstoß, sondern schlicht irreführende Werbung – zivilrechtlich angreifbar.

Wer liest die Whitelist, und warum ist das wichtig?

Die Whitelist ist keine Marketingliste. Sie ist das Verzeichnis der Anbieter, die nach § 9 Abs. 8 GlüStV eine deutsche Erlaubnis besitzen. Wer dort nicht steht, darf in Deutschland keine Sportwetten anbieten – egal, welche Lizenz er anderswo hat. Die Whitelist wird von der GGL gepflegt; Stand 02.10.2026 listete sie 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis.

Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor der Anmeldung die Whitelist. Wer schon angemeldet ist und unsicher wird, kann prüfen, ob sein Anbieter noch eingetragen ist. Die Whitelist enthält das Datum der Erlaubniserteilung; ein End-Datum ist nicht vermerkt, weil das GlüStV eine Erlaubnis auf fünf Jahre ausstellt und Verlängerungen den Eintrag fortschreiben.

Wer bei einem Anbieter ohne Whitelist-Eintrag spielt, hat im Streitfall schlechte Karten vor deutschen Gerichten. Die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19.03.2026 deuten an, dass eine Rückzahlung möglich sein kann – aber das ist kein Automatismus und keine Garantie.

Wann eine mobile Wett-App die richtige Wahl ist

Vier Situationen, in denen eine App mehr bringt als eine mobile Webseite: Livewetten, weil Push-Benachrichtigungen über Quotenveränderungen informieren; Kombiwetten, weil die Eingabe per Touchscreen auf einer guten App schneller geht als im Browser; unterwegs, weil die App auch bei schlechtem Netz reagiert; und bei Anbietern wie Sportwetten.de mit Face-ID-Login, der am Rechner nicht funktioniert.

Eine mobile Webseite reicht, wer nur gelegentlich eine Einzelwette platziert und keine Push-Benachrichtigungen braucht. Wer ohnehin vor dem Bildschirm sitzt, kann auch im Browser spielen – der Funktionsumfang ist bei seriösen Anbietern identisch.

Wer ein Android-Gerät nutzt und eine App aus dem Google Play Store lädt, sollte darauf achten, dass der Anbieter dort tatsächlich gelistet ist. Manche Anbieter bieten Android-Apps nur als APK-Download auf der eigenen Webseite an, was zusätzliche Sicherheitsbedenken mit sich bringt. Wer unsicher ist, lädt die App direkt aus dem offiziellen Store.

Häufig gestellte Fragen

Woran ist erkennbar, dass eine Wett-App eine deutsche Erlaubnis besitzt?

Eine Wett-App besitzt eine deutsche Erlaubnis, wenn der Anbieter mit seinem Domain auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eingetragen ist. Die Whitelist ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV die einzige verlässliche Quelle; sie nennt den Inhaber und das Datum der Erlaubniserteilung. Eine .de-Domain allein beweist keine Lizenz.

Gelten das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat und die OASIS-Abfrage auch bei Wetten per App?

Ja, das Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich gilt nach § 6c Abs. 1 GlüStV genauso in der App wie am Rechner und wird über die LUGAS-Limitdatei technisch durchgesetzt. Die OASIS-Abfrage erfolgt nach §§ 8, 8a GlüStV bei Registrierung und Login, unabhängig vom Gerät. Eine Erhöhung ist nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich.

Was ist bei Livewetten über das Smartphone erlaubt, und was ist ausgeschlossen?

Erlaubt sind Livewetten nach § 21 Abs. 4 GlüStV nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten vorkommen. Nächster Punkt im Tennis, nächster Korb im Basketball oder nächste Ecke im Fußball sind ausgeschlossen. Auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren darf nicht gewettet werden.

Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung in der App aus?

Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG, effektiv rund 5,03 % des Einsatzes. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Wettenden. Ob und wie ein Anbieter sie an den Kunden weitergibt, entscheidet er selbst; manche ziehen sie direkt von der Quote ab.

Welche Zahlungsmethoden stehen in mobilen Wett-Apps üblicherweise zur Verfügung, und welche Regel gilt für das Konto?

Üblich sind Debitkarte, PayPal, paysafecard, Klarna Sofortüberweisung, Google Pay und Apple Pay. Welche Methoden tatsächlich verfügbar sind, zeigt die App im Einzahlungsbereich. Nach § 6b Abs. 4 GlüStV muss das Zahlungskonto auf den Namen des Spielers lauten und von einem Geldwäschegesetz-verpflichteten Institut geführt werden.

Wie unterscheiden sich spezielle mobile Boni von normalen Willkommensangeboten, und welche Umsatzbedingungen gelten?

Ob ein Anbieter einen separaten „Mobile-Bonus“ anbietet, sagt er selbst; eine gesetzliche Pflicht zur Unterscheidung gibt es nicht. Die Bedingungen – Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist – stehen ausschließlich in den AGB des Anbieters. Das GlüStV schreibt keine Bonusobergrenze vor; ein Bonus-Anbieter muss lizenziert sein, die AGB sind verbindlich.

Livestreams: Wer zeigt was?

Livestreams sind keine Pflicht, sondern ein Zusatzangebot. Welche Anbieter Streams zeigen, variiert stark: bet365 überträgt nach eigener Beschreibung jedes Jahr Hunderttausende Veranstaltungen per Livestream, Betano nennt LaLiga, FA Cup, Tennis-Grand-Slams, NBA, EuroLeague und NFL. Betway wirbt mit Livestreams, ohne sie konkret zu benennen.

Voraussetzung ist in der Regel ein verifiziertes Konto und ein Mindestguthaben. Das ist kein Bonus, sondern eine Sicherheitsmaßnahme – wer Streams sehen will, muss als Person identifiziert sein.

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